Die Anwendung der Vervielfältigkeitsregelung nach § 40b EStG a. F. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins zum Jahresbeginn 2025 von derzeit 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent steigen soll.
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Lesen Sie hier den Artikel unserer Kollegen Markus Deinet und Stefan Westphal aus der VersicherungsPraxis 4-2024:
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Die beitragsorientierte Leistungszusage "BOLZ" hat sich als zeitgemäße Zusageform in der bAV etabliert.
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Die neuste Ausgabe von compertis spezial 02/2023 finden Sie unter www.compertis.de/bibliothek/compertis-spezial-archiv
Ergänzung der grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes