Beratung zur Einrichtung und Änderung von Versorgungswerken
Das gesetzliche Regelwerk in der bAV ist nicht nur sehr umfangreich, sondern auch vielschichtig. Wir lassen Sie mit diesem komplexen Thema nicht alleine. Unsere Juristinnen und Juristen interpretieren das gesetzliche Regelwerk für Sie und erarbeiten passgenaus Lösungen - Verlässlich und rechtlich einwandfrei. Dabei stimmen wir uns aktiv mit Ihnen ab und gehen auf Ihre Bedürfnissen und Möglichkeiten ein.
Zu unserer Beratung bei der Einrichtung und Änderung von Versorgungswerken zählen im Detail folgende Serviceleistungen:
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Entwicklung von Versorgungskonzepten nach Unternehmensvorgabe mit betriebswirtschaftlicher Analyse und Vorschauberechnungen
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Optimierung der Finanzierung von Versorgungswerken in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds sowie Entwicklung von Rückdeckungskonzepten für Direktzusagen zum Aufbau von saldierungsfähigem Vermögen
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Unterstützung bei der Erstellung von Vertragsgrundlagen unter Beachtung der aktuellen Arbeits-, Sozial- und Steuerrechtsprechung
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Schwachstellenanalysen bei Versorgungszusagen
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Anpassung bestehender Versorgungsregelungen an veränderte rechtliche und/oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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Hilfestellung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
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Entwicklung von Grundsätzen für eine Anlagestrategie
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Nachweis der Auswirkungen unterschiedlicher Anlageerfolge auf die Versorgungskosten
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Messung von Anlageergebnissen
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Unterstützung bei der Auswahl von Anlagemöglichkeiten und Anlageinstituten