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Aktuelle Entwicklung des HGB-Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen

 

Die HGB-Rechnungszinsen steigen wieder. Der Zinszyklus durchschritt den Tiefpunkt. Die Zinswende wirkt sich im 7-Jahresdurchschnittzins stärker aus, sodass dieser im Laufe des Jahres 2024 über dem 10-Jahresdurchschnittzins liegt. Zukünftig wird die Ausschüttungssperre erstmal keine Rolle mehr spielen. Hier ist abzuwarten, ob der Gesetzgeber mit einer Rückkehr zum 7-Jahresdurchschnittszins reagieren wird. Dadurch käme die Zinswende bei der Bewertung der Pensionsrückstellung schneller in der Bilanz an. Vertreter von Wirtschaftsprüfern schlugen eine Rückkehr zu einem konstanten Rechnungszins vor. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) schlägt zu einer Reform des handelsrechtlichen Rechnungszinses vor, zukünftig einen langfristigen, risikolosen Zinssatz heranzuziehen, der derzeit bei 3,3 % liegen könnte. Dieser soll über einen längeren Zeitraum konstant bleiben und nur anlassbezogen, frühestens alle fünf Jahre überprüft werden. Hier bleibt abzuwarten, wie weit die gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden.

 

10-Jahresdurchschnittszins

7-Jahresdurchschnittszins

31.12.2020

2,30 %

1,60 %

31.12.2021

1,87 %

1,35 %

31.12.2022

1,78 %

1,44 %

31.12.2023

1,82 %

1,74 %

Prognose bei geglätteten konstanten Zinsniveaus:

 

 

31.12.2024

1,91 %

1,97 %

31.12.2025

2,05 %

2,20 %

31.12.2026

2,24 %

2,54 %

31.12.2027

2,40 %

2,93 %

31.12.2028

2,56 %

3,29 %

 

Ein Blick auf die aktuelle und prognostizierte Entwicklung des HGB-Rechnungszinses zeigt die Entwicklung für die nahe Zukunft. Die bilanzielle Auswirkung nimmt aufgrund des steigenden Zinsniveaus in den nächsten Jahren ab.

Unabhängig von der bilanziellen Bewertung bleibt der tatsächliche Aufwand für die Pensionszusagen in unveränderter Höhe bestehen. Die laufenden Rentenzahlungen müssen gezahlt werden und die Rentenhöhe regelmäßig angepasst werden. Gerade in Zeiten mit stark steigenden Verbraucherpreisen entstehen hieraus bei einer Anpassung nach Verbraucherpreisindex große bilanzielle Herausforderungen. Diese Steigerungen übersteigen häufig die bilanziellen Entlastungen durch die fallenden Zinsen. Für vorzeitige Leistungsfälle (wie zum Beispiel Eintritt eines Invaliditätsfalles) besteht ein Bilanzsprungrisiko. Sobald das Zinsniveau wieder sinkt, ergeben sich wieder erhöhte bilanzielle Auswirkungen durch einen fallenden Rechnungszins.

Unsere Kundenerfahrung lehrt uns eines mit Sicherheit: Jeder Kunde ist unterschiedlich und wünscht eine individuelle Lösung für seine Situation. So sollte an erster Stelle eine gründliche Analyse der Ausgangssituation stehen. Sind die Regelungen der Pensionszusagen korrekt? Oder sind Anpassungen aufgrund rechtlich / steuerlich geänderter Vorgaben angeraten? Und viele weitere Fragen. Anschließend steht die Klärung der Kundenziele an. Zusammen entstehen Lösungsansätze. Mögliche Lösungsansätze zur Reduzierung von Risiken aus Pensionszusagen skizzieren wir nur kurz. Auf einen Pensionsfonds kann der sogenannte Past Service ausgelagerten werden. Der auf den Pensionsfonds ausgelagerte Teil wird dann im Leistungsfall von diesem erbracht. Aus steuerlichen Gründen steht für den Future Service die Unterstützungskasse zur Auslagerung bereit. Einzelne Aspekte zur Risikosteuerung lassen sich über eine Rückdeckungsversicherung steuern.

Nutzen Sie die Chance der bilanziellen Entspannung, um die Thematik Pensionsrückstellung wetterfest für die Zukunft aufzustellen. Eine einfache Patentlösung gibt es dabei nicht. Sinnvoll kann immer nur eine individuelle abgestimmte Lösung sein. compertis unterstützt seine Kunden kompetent bei der Findung der passenden Weiterentwicklung der bestehenden Pensionszusagen.

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