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HGB-Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen einfrieren und sachgerecht neu festlegen - Unternehmen entlasten

 

Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des IVS hat der Vorstand u. a. auf die Stellungnahmen zum handelsrechtlichen Rechnungszinssatz für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen hingewiesen.

Die vollständige Pressemitteilung des IVS finden Sie unter folgendem Link: https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen/Pressemitteilungen/2020-09-23_IVS_HGB-Zins%20einfrieren%20und%20sachgerecht%20neu%20festlegen.pdf

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